Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.07.1999 - 10 WF 2190/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5923
OLG Nürnberg, 01.07.1999 - 10 WF 2190/99 (https://dejure.org/1999,5923)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.07.1999 - 10 WF 2190/99 (https://dejure.org/1999,5923)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 10 WF 2190/99 (https://dejure.org/1999,5923)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1286
  • FamRZ 2000, 838
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 23.06.2003 - 11 W 1489/03

    Anwaltsgebühren nach Abschluss eines Vergleichs im

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 31.08.2001 - 25 WF 123/01

    Familienrecht: Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

    Der Senat folgt der Auffassung, die aus prozessökonomischen Gründen die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf das Prozesskostenhilfeverfahren in dem Rahmen befürwortet, in dem aus dem Blickwinkel des Vergleichsabschlusses hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Klage besteht (vgl. OLG Nürnberg, MDR 1999, 1286; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rdnr. 160).
  • AG Emmerich, 18.12.2000 - 11 F 129/00

    Prozesskostenhilfe für das Prüfungsverfahren

    Nach anderer Auffassung ist Prozesskostenhilfe für das gesamte Verfahren zu bewilligen, wenn aus dem Blickwinkel des Vergleichsabschlusses die Erfolgsaussicht des angekündigten Klagebegehrens zu bejahen ist (vgl. z. B. OLG Hamm, FamRZ 1998, 1302; OLG Hamburg NJW-RR 1998, 863; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837 und FamRZ 2000, 838; OLG Bamberg FamRZ 1995, 939; Zöller/Phillippi ZPO 20.Auflage § 118 Rdnr. 8 mit weiteren Nachweisen; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen 2. Auflage Rdnr. 503).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 05.07.1999 - 3 WF 1126/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11145
KG, 05.07.1999 - 3 WF 1126/99 (https://dejure.org/1999,11145)
KG, Entscheidung vom 05.07.1999 - 3 WF 1126/99 (https://dejure.org/1999,11145)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 1999 - 3 WF 1126/99 (https://dejure.org/1999,11145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Beschwerde eines Bezirksrevisors gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch einen Beschluss des Amtsgerichts; Voraussetzungen einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit; Rechtliche Voraussetzungen der rückwirkenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 838
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Zum anderen kann eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen erfolgen (KG Berlin 5. Juli 1999 - 3 WF 1126/99 - FamRZ 2000, 838; Zöller/Phillippi aaO § 119 Rn. 38 ff.).
  • LAG Köln, 30.01.2009 - 8 Ta 495/08

    Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Bewilligungsreife nach Beendigung des Verfahrens

    Darüber hinaus kann eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen erfolgen (KG Berlin 5. Juli 1999 - 3 WF 1126/99 - FamRZ 2000, 838; Zöller/Phillippi aaO, § 119, Rn. 38 ff.).
  • OLG Koblenz, 23.06.2006 - 7 WF 589/06

    Sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Prozesskostenhilfebeschluss

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2006 - 12 M 28.05

    Prozesskostenhilfe, Klagerücknahme, beabsichtigte Rechtsverfolgung, Anhängigkeit

    Daher kann Prozesskostenhilfe ausnahmsweise auch noch nach dem Abschluss des Verfahrens vor dem Gericht des betreffenden Rechtszuges bewilligt werden, wenn der Antrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (BVerwG, Beschluss vom 3. März 1998 - 1 PKH 3/98 -, zit. nach juris; für den Fall der streitiger Entscheidung: KG, Beschluss vom 5. Juli 1999 - 3 WF 1126/99 -, FamRZ 2000, 838, 839; für den Fall übereinstimmender Erledigungserklärung: OVG Berlin, Beschluss vom 5. März 1998 - 8 M 9/98 -, NVwZ 1998, 650).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 11 M 10.12

    Grundsätzlich keine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach

    Daher kann Prozesskostenhilfe ausnahmsweise auch noch nach dem Abschluss des Verfahrens vor dem Gericht des betreffenden Rechtszuges bewilligt werden, wenn der Antrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 1998 - 1 PKH 3/98 -, zit. nach Juris; für den Fall der streitigen Entscheidung: KG, Beschluss vom 5. Juli 1999 - 3 WF 1126/99 -, FamRZ 2000, 838, 839; für den Fall übereinstimmender Erledigungserklärung: OVG Berlin, Beschluss vom 5. März 1998 - 8 M 9/98 -, NVwZ 1998, 650).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.10.2008 - 8 Ta 72/08

    Anspruch auf rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe im

    Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben, da die sofortige Beschwerde und damit auch die Rechtsbeschwerde für die allein beschwerte Staatskasse (BGH v. 12.9.2002 - III ZB 43/02, NJW 2002, 3554) gemäß § 127 Abs. 3 Satz 2 ZPO nur darauf gestützt werden kann, dass die Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Zahlungen zu leisten hat (vgl. KG v. 5.7.1999 - 3 WF 1126/99, FamRZ 2000, 838) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.10.1999 - 5 WF 157/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14502
OLG Karlsruhe, 19.10.1999 - 5 WF 157/99 (https://dejure.org/1999,14502)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.1999 - 5 WF 157/99 (https://dejure.org/1999,14502)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 5 WF 157/99 (https://dejure.org/1999,14502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,14502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 838 (Ls.)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.05.1999 - 2 WF 156/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,19526
OLG Hamm, 25.05.1999 - 2 WF 156/99 (https://dejure.org/1999,19526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.05.1999 - 2 WF 156/99 (https://dejure.org/1999,19526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Mai 1999 - 2 WF 156/99 (https://dejure.org/1999,19526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,19526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 838 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 18 WF 18/07

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit einer Klage auf Auskunft und Unterhalt in

    Wenn ein konkretes Monatseinkommen des Prozessgegners vorgetragen ist, ist ein Prozesskostenhilfeersuchen für eine Zahlungsklage nicht mutwillig, auch wenn nicht zuvor eine Auskunftsklage erhoben wurde (OLG Hamm, FamRZ 2000, 838).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 11.11.1999 - 19 WF 6880/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14254
KG, 11.11.1999 - 19 WF 6880/99 (https://dejure.org/1999,14254)
KG, Entscheidung vom 11.11.1999 - 19 WF 6880/99 (https://dejure.org/1999,14254)
KG, Entscheidung vom 11. November 1999 - 19 WF 6880/99 (https://dejure.org/1999,14254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,14254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 838 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 27.12.2002 - 8 WF 80/02

    Wirkungen der Prozesskostenhilfebewilligung: Rückzahlung vor der Bewilligung

    c) Anders ist es dagegen, wenn der PKH-Antrag zeitlich erst nach Stellung des Hauptsacheantrags eingereicht (oder in den von § 117 ZPO geforderten Zustand gebracht) worden ist (vgl. KG FamRZ 2000, 838; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 249).
  • OLG Celle, 08.10.2002 - 6 W 119/02

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zeitpunkt der Bewilligungsreife

    Zweck der Prozesskostenhilfe ist es, die Prozessführung zu ermöglichen, nicht aber, nachträglich der Partei die Kosten für einen bereits geführten Prozess oder ihrem Rechtsanwalt das Honorar zu beschaffen (KG, FamRZ 2000, 838, 839; Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 117 Rdnr. 2 a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht